Anträge an das Spendenparlament

Frist läuft noch bis Anfang März

Kreis Lippe. Das Spendenparlament Lippe nimmt bis Montag, 03. März, Anträge auf Fördermittel entgegen. Bewerben können sich gemeinnützige Initiativen und soziale Maßnahmen, die im Kreis Lippe gegen Armut, Arbeitslosigkeit, private Überschuldung und Obdachlosigkeit gerichtet sind und die sich für die soziale Integration von Benachteiligten einsetzen.

Das Spendenparlament wird im April über die eingegangenen Anträge entscheiden. Zuletzt waren zum Beispiel die Hörbehinderten-Selbsthilfegruppen beim Verein Hilfe zum Weiterleben, die Ausgabe der Ostlippischen Tafel e.V. in Barntrup oder auch das regelmäßige Treffen für Langzeitarbeitslose des Vereins Arbeit-Wohnen-Bildung (awb e.V.) in Bad Salzuflen gefördert worden. Das Geld, das vergeben wird, kommt zu einem großen Teil von den zurzeit rund 160 Mitgliedern selbst: Wer mindestens 62 Euro im Jahr einbringt, erhält Sitz und Stimme im Parlament und kann mitbestimmen, welche sozialen Initiativen bedacht werden sollen. Aber auch Einzelspenden fließen in den Vergabetopf. Wer bis zum 03. März einen Antrag auf Förderung einreichen will oder sich für die Arbeit des Spendenparlaments Lippe interessiert, findet Infos im Internet unter www.spendenparlament-lippe.de. Telefonische Auskunft gibt es unter 05231/976650.